Physiotherapie, Fitness, Rehasport und Gesundheit aus einer Hand
© Gesundheitszentrum Kalbach
Made 01.2023
Gesundheitszentrum Kalbach

Rehasport

Rehabilitationssport (Reha-Sport) stellt eine ergänzende Maßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation und zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben dar. Reha-Sport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Rehabilitationsträgern finanziert. Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko, an Folgeerkrankungen zu erleiden, sinkt.
Was ist Reha-Sport? Der Rehabilitationssport (Reha-Sport), der auf ärztliche Verordnung als ergänzende Leistung erbracht wird, wurde früher vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des behinderten oder chronisch kranken Menschen gesehen. Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Reha- Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe. Nach dem Bundesversorgungsgesetz haben Beschädigte Anspruch auf Teilnahme an Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit; entsprechendes gilt für diejenigen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären. Zielgruppen des Reha- Sports Der Reha-Sport richtet sich insbesondere an behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Hierzu gehören nicht nur bekannte körperliche Behinderungen sondern auch z. B. Schlaganfall, Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Orthopädische, Neurologische sowie ca. 30 weitere Indikationen.
Verordnung und Finanzierung des Reha-Sports Reha-Sport wird von Arzt oder Ärztin verordnet und von den Rehabilitationsträgern zeitlich begrenzt als Pflicht-Leistung finanziert. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungseinheiten à mindestens 45 Minuten in höchstens 18 Monaten. In Herzgruppen erstreckt sich die Regelverordnung auf 90 Übungsstunden in 24 Monaten bei einer Dauer von mindestens 60 Minuten. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit von Reha--Sport ist im Allgemeinen auf bis zu zwei höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche festgelegt. Maßgeblich für eine angemessene Verordnungsdauer sind die Verhältnisse des Einzelfalls, daher gelten die oben genannten Angaben als Richtwerte. Reha-Sport soll in erster Linie „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten. Reha-Sport ist daher nicht als Dauerleistung angelegt, sondern soll dahin führen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen. Aus medizinischen Gründen kann der Reha-Sport auch über einen längeren Zeitraum verordnet werden. Beim Vorliegen einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung kann gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Reha-Sport angezeigt ist und empfohlen wird. Sollte dies der Fall sein, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus. Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt. Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Rehabilitationsträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird. Anmeldung, direkt im Gesundheitszentrum Kalbach, oder unter: 06655-9349490
Ziele des Reha-Sports Der Reha-Sport spielt bei der medizinischen Rehabilitation eine besondere Rolle. Sein Ziel ist es, durch Übungen, die auf die Art und Schwere der Erkrankung oder Behinderung und den individuellen gesundheitlichen Allgemeinzustand der Menschen abgestimmt sind, das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Das Risiko für das Auftreten von Folgeschäden wird vermindert. Vorrangiges Ziel des Reha- Sports ist es, die Gesundheit zu stärken und zunächst unter Anleitung, später eigenständig, regelmäßige Sportübungen zu absolvieren. Bei den Übungen fließen sportwissenschaftliche und pädagogische Aspekte ein. Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der sportlichen Betätigung, langfristige Steigerung der Belastung, Gruppendynamik sowie Steigerung der Lebensqualität sind weitere Ziele. Reha- Sport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen ein. Zum Reha-Sport gehören auch Übungen, die insbesondere auf behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen ausgerichtet sind, um das Selbstbewusstsein zu stärken.
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Rehasport

Rehabilitationssport (Reha-Sport) stellt eine ergänzende Maßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation und zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben dar. Reha-Sport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Rehabilitationsträgern finanziert. Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko, an Folgeerkrankungen zu erleiden, sinkt.
Was ist Reha-Sport? Der Rehabilitationssport (Reha-Sport), der auf ärztliche Verordnung als ergänzende Leistung erbracht wird, wurde früher vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des behinderten oder chronisch kranken Menschen gesehen. Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Reha- Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen der Sozialhilfe. Nach dem Bundesversorgungsgesetz haben Beschädigte Anspruch auf Teilnahme an Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit; entsprechendes gilt für diejenigen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären. Zielgruppen des Reha-Sports Der Reha-Sport richtet sich insbesondere an behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Hierzu gehören nicht nur bekannte körperliche Behinderungen sondern auch z. B. Schlaganfall, Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, chronische Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Orthopädische, Neurologische sowie ca. 30 weitere Indikationen.
Ziele des Reha-Sports Der Reha-Sport spielt bei der medizinischen Rehabilitation eine besondere Rolle. Sein Ziel ist es, durch Übungen, die auf die Art und Schwere der Erkrankung oder Behinderung und den individuellen gesundheitlichen Allgemeinzustand der Menschen abgestimmt sind, das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Das Risiko für das Auftreten von Folgeschäden wird vermindert. Vorrangiges Ziel des Reha- Sports ist es, die Gesundheit zu stärken und zunächst unter Anleitung, später eigenständig, regelmäßige Sportübungen zu absolvieren. Bei den Übungen fließen sportwissenschaftliche und pädagogische Aspekte ein. Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der sportlichen Betätigung, langfristige Steigerung der Belastung, Gruppendynamik sowie Steigerung der Lebensqualität sind weitere Ziele. Reha-Sport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen ein. Zum Reha-Sport gehören auch Übungen, die insbesondere auf behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen ausgerichtet sind, um das Selbstbewusstsein zu stärken.
Verordnung und Finanzierung des Reha-Sports Reha-Sport wird von Arzt oder Ärztin verordnet und von den Rehabilitationsträgern zeitlich begrenzt als Pflicht-Leistung finanziert. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungseinheiten à mindestens 45 Minuten in höchstens 18 Monaten. In Herzgruppen erstreckt sich die Regelverordnung auf 90 Übungsstunden in 24 Monaten bei einer Dauer von mindestens 60 Minuten. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit von Reha--Sport ist im Allgemeinen auf bis zu zwei höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche festgelegt. Maßgeblich für eine angemessene Verordnungsdauer sind die Verhältnisse des Einzelfalls, daher gelten die oben genannten Angaben als Richtwerte. Reha-Sport soll in erster Linie „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten. Reha-Sport ist daher nicht als Dauerleistung angelegt, sondern soll dahin führen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen. Aus medizinischen Gründen kann der Reha-Sport auch über einen längeren Zeitraum verordnet werden. Beim Vorliegen einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung kann gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Reha-Sport angezeigt ist und empfohlen wird. Sollte dies der Fall sein, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus. Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt. Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Rehabilitationsträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird. Anmeldung, direkt im Gesundheitszentrum Kalbach, oder unter: 06655-9349490